So werden Gemeinderat und Kreistag gewählt!

Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.

Panaschieren ermöglicht es den Wählern, auch Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.
DIES IST VOR ALLEM BEI DER KREISTAGSWAHL WINCHTIG - WÄHLEN SIE VERTRETER AUS DEM LANDKREIS OST!

Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme.

Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten
Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen. Maximal kann jeder Wähler 24 Stimmen vergeben.